November 2010

Piraten erweitern die Flotte

Abstimmung (cc-by 2010 Michael Hensel) Auf ihrem programmatischen Bundesparteitag in Chemnitz erweiterte die Piratenpartei Deutschland ihr politisches Programm und behandelte basisdemokratisch eine Vielzahl der über 300 Anträge. Die Brandenburger Piraten begrüßen die umfangreichen Erweiterungen des Programmes, die auch für die eigene Landes-, als auch Kommunalpolitik zielführend sind. Das Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe stellt eine zentrale Forderung dar.

In der Bildungspolitik wollen die Piraten die Lernenden in den Vordergrund stellen. Die Lernziele müssen ihren Interessen und Fähigkeiten gerecht werden. Lernende sollen möglichst selbst entscheiden. Um den Einfluss der Herkunft auf die Bildungschancen von Kindern zu verringern, soll Kindern ab drei Jahren ein kostenloser, auf Wunsch ganztätiger Platz in Kitas angeboten werden.

Die Piratenpartei beschloss erstmals ein “Programm für Queer- und Familienpolitik, das selbst die Grünen konservativ wirken lässt”, wie Florian Bischof vom Berliner Landesvorstand kommentierte. Die Positionierung soll der Vielfalt der Lebensstile gerecht werden.

Die Piraten präzisierten ihre Positionen in der Netz- und Medienpolitik. Sie wollen die Teilhabe an elektronischer Kommunikation für alle Bürger sicherstellen. Schulen sollen so mit Technik ausgestattet werden, dass sowohl Schüler als auch Lehrer mehr Medienkompetenz erlangen können. Auch für Eltern und Senioren sollen geeignete Bildungseinrichtungen zur Verfügung stehen. Digitale Medien sollen barrierefrei gestaltet und Kommunikationsnetze in ländlichen Regionen ausgebaut werden.

Im Bereich des Inneren wollen die Piraten die Versammlungsfreiheit stärken und fordern zudem eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten. Netzsperren, Inhaltskontrollen und die Kennzeichnungspflicht für Privatpersonen werden abgelehnt, die Netzneutralität ist eine zentrale Säule.  Der Zugang zu Informationen darf nicht vom Staat eingeschränkt werden.

In ihrem neuen Themenkomplex Nachhaltigkeit spricht sich die Piratenpartei für die Erhaltung einer lebenswerten Umwelt als Grundlage für eine Existenz in Freiheit aus. Die Piraten positionieren sich deutlich gegen Atomkraft und wollen am ehemaligen Atomausstieg festhalten.

Eine komplette Auflistung aller Beschlüsse kann dem Ergebnisprotokoll entnommen werden.

Gestalte mit: 29. Arbeitstreffen

Am Mittwoch, dem 17.11.2010, laden wir alle Interessenten ein, unserem 29. Arbeitstreffen beizuwohnen.

  • Ort: 60° Waschcafé, Steinstraße 54
  • Beginn 19.00 Uhr

Die derzeit vorläufigen Themen sind im Wiki (gegebenenfalls in aktueller Form) hinterlegt.

  • Bericht und Diskussion zu vergangenen Veranstaltungen / Sitzungen in der Havelstadt und im LV
  • Vorbereitung BPT 2010.2 / Planung Anreise / Anträge
  • Bürgerforum BRB
  • dein Thema?

Gäste sind wie immer gern gesehen und selbstverständlich eingeladen – über zahlreiches Erscheinen freuen wir uns :)

2. Bundesparteitag 2010 der PIRATEN

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Am 20. und 21. November findet in Chemnitz der zweite Bundesparteitag der PIRATEN im Jahr 2010 statt. Das Motto lautet diesmal “Regieren Sie doch einfach mit!”. Die Veranstaltung ist als Programmparteitag ausgerufen und so gilt es diesmal, programmatische Beschlüsse zur weiteren Entwicklung der Piratenpartei zu treffen. Dazu werden rund 800 Teilnehmer und zahreiche Gäste aus ganz Deutschland erwartet.

Auch aus dem Land Brandenburg, so wie aus dem Kreisverband Brandenburg an der Havel, werden Piraten vor Ort sein, um an den programmatischen Beschlüssen mitzuwirken. Die über 350 eingereichten Anträge zum Parteitag können im Bundes-Wiki oder im aktuellen Antragsbuch (15.11.2010) nachgelesen werden.

Wo findet der Parteitag statt?
Mensa der Technischen Universität Chemnitz
Reichenhainer Str. 55
09126 Chemnitz

Wann findet der Parteitag statt?
Samstag, 20. und Sonntag, 21. November 2010
jeweils 10.00 – 18.00 Uhr

Das Internet ist kein Rundfunk – Piraten des Landes Brandenburg gegen Ratifizierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV)

Pressemitteilung des Landesverbandes Brandenburg gegen die Ratifizierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV)

Anlässlich der ersten Lesung am 11.11.2010 und der für dieses Jahr geplanten Verabschiedung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) im Brandenburger Landtag, nimmt der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland zur umstrittenen Novelle Stellung.

Bezugnehmend auf die technische Umsetzung wird die Neufassung des JMStV der Komplexität des Web 2.0 in keiner Weise gerecht. Das Regelwerk ist ein teures und mit großem Aufwand verbundenes Placebo ohne jegliche Schutzwirkung, da es auf einfache Art und Weise, sowohl von Anbietern wie auch von den zu schützenden Jugendlichen, aus technischer Sicht umgangen werden kann.

Eines der Hauptprobleme, das durch die Neuregelung entstehen wird, ist die Zuordnung des Internets zum klassischen Rundfunk. Dieser zeichnet sich durch kontrolliert wenige Sender von Informationen aus, die jeweils ein Signal gleichzeitig und nicht zeitversetzt an alle regional erreichbaren Empfänger senden (RGebStV §1 (1)). Im Gegensatz dazu kann im Internet jeder Teilnehmer anderen Informationen auf spezifischen Abruf zur Verfügung stellen – und dies nicht nur regional begrenzt (wie die öffentlich-rechtlichen und privaten Fernseh- und Radiosender in unserem Land), sondern weltweit und zu jeder Zeit. Unterschiedliche Teile eines “Internetangebotes” können zwar teilweise als Rundfunk, teilweise als Telemedium zugeordnet werden – für Ersteres müssen aber die Voraussetzungen des Rundfunks erfüllt sein. Keine Voraussetzung dafür ist die Einbindung von Audio- oder Videodaten, die individuell auf Abruf abgespielt werden können. Dies rechtfertigt in keinem Fall die Einordnung des Internets zum Rundfunk, da die Linearität des Angebotes – das nicht Zeitversetzte – eindeutig fehlt.

Nicht nur die technische Umsetzung der Regelungen ist fraglich, auch aus medienpolitischer und -pädagogischer Sicht wird die Kritik an der Neufassung immer lauter. So zeigt der AK Zensur in einem bemerkenswerten Test die Probleme auf, die bei einer Altersklassifizierung von Webseiten entstehen können.

Die Novelle beinhaltet unter anderem eine “freiwillige” Pflicht der Alterskennzeichnung aller deutschen Internetangebote. Alternativ dazu können Anbieter ihre Inhalte auf bestimmte “Sendezeiten” einschränken oder herkömmliche Zugangssysteme verwenden. Allein die Begrenzung auf Sendezeiten ist mit der Struktur und der weltweiten Vernetzung des Internets nicht vereinbar. Mit Hilfe einer noch zu entwickelnden Jugenschutzsoftware sollen Inhalte aufgrund der Alterskennzeichnung gefiltert werden. Das Jugendschutzprogramm soll außerdem so konzipiert werden, dass es nicht gekennzeichnte Inhalte zuverlässig in die verschiedenen Alterskategorien einteilen kann.

Nach Planungen des Gesetzgebers können Eltern so später die Software auf den Rechnern ihrer Kinder installieren. Diese seien dann – so zumindest die Vorstellung der Landespolitiker – vor jugendgefährdenden Inhalten im Internet besser geschützt.

Durch den JMStV werden die Kinder von überforderten Eltern – und um die geht es eigentlich hauptsächlich – kaum geschützt. Eltern, die sich Gedanken über den Medienkonsum ihrer Kinder machen, kann mit Whitelist-Angeboten wie “Frag Finn” weitaus besser geholfen werden. Eltern, die ihre Kinder vernachlässigen, werden auch die angebotenen Filter für die Alterskennzeichnung nicht installieren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Kennzeichnung nicht schützt, oder wer wird ausländische Seiten am falschen Kennzeichnen ihrer Seiten hindern?

Da der JMStV alle nicht klassifizierten Inhalte als für “Minderjährige ungeeignet” einstuft, droht Jugendlichen zudem eine deutliche Einschränkung des Informationsangebotes. Dies betrifft voraussichtlich vor allem den Zugriff auf Computer in Schulen und Bibliotheken, da diese mit großer Wahrscheinlichkeit Filtersoftware installieren werden. Ebenso könnten ausländische Seiten nicht mehr aufgerufen werden, da diese den gesetzlichen Regularien nicht unterliegen und nicht gekennzeichnet werden müssen. Ein Zugriff auf z.B. Webseiten von ausländischen Museen oder Städten wäre somit nicht mehr gegeben und sind als Informationsquelle nicht mehr geeignet.

Der Neuregelung des JMStV unterliegen sämtliche Anbieter von Webseiten und Diensten, wie Blogs, Wiki-Seiten (vgl. Wikipedia), private Nachrichtenportale, Twitter, Facebook, Amazon, Internet-Shops oder Foren. Zudem verpflichtet der §7 JMStV jeden Anbieter dazu, einen Jugendschutzbeauftragten zu beauftragen und anzugeben. Allein die Kosten für die Beauftragung sind für Betreiber kleiner Webseiten untragbar. Ein Verstoß gegen eine der Regeln (§24 JMStV) ist eine Ordnungswidrigkeit und kann eine Geldbuße von bis zu 500.000 € nach sich ziehen – ein Damoklesschwert für jeden Betreiber einer Webseite.

Ebenso ist anzuführen, dass der Computer im klassischen Sinne nicht mehr unbedingt die primäre Quelle zur Informationsbeschaffung darstellt. Bei Spiele-Konsolen, Mobiltelefonen oder gar Fernsehgeräten erscheint der Einsatz und die Nutzung von Filtersoftware bei der Fülle an unterschiedlichen Geräten schwierig bis gar unmöglich.

Wolle man sich also auch Schülern gegenüber präsentieren, muss eine Seite im Internet mit einer Alterskennzeichnung versehen werden. Dies hat zur Folge, dass der Seitenbetreiber sämtliche Inhalte, die Dritte einstellen können – beispielsweise Kommentare – auf ihre Eignung für Jugendliche hin überprüfen muss. Die Novellierung des JMStV ist eine Überforderung aller Inhaltsanbieter. Sie steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen für den Jugendschutz. Denn zum einen ist der Einsatz von Filterprogrammen freiwillig und zum anderen ließen sich alle Maßnahmen technisch leicht umgehen. Die Einführung eines technisch letztlich wirkungslosen Schutzsystems käme beispielsweise lediglich den wirtschaftlichen Interessen von Herstellern von Filtersoftware entgegen. Weitere Profiteure wären Klassifizierungsstellen und Anwälte. Letztere können die neuen Regeln für Abmahnungen in erheblichem Ausmaß ausnutzen.

In Anbetracht der mehr als berechtigten und dargelegten Kritik, der Unverhältnismäßigkeit, der teilweise fehlenden Normenklarheit sowie der mangelnden Durchführbarkeit der geplanten Änderung des JMStV, fordern die Brandenburger Piraten die Mitglieder des Brandenburger Landtages mit Nachdruck auf, ein eindeutiges Zeichen zu setzen, sich nicht zu enthalten und der Ratifizierung somit nicht zuzustimmen.

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